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Auch in Fragen wie dem Risikoschutz gerade größerer Vermögen und dem Umgang mit Ihrem Vermögen bei der Versteuerung oder der richtigen Vererbung steht Ihnen unsere Seite mit vielen nützlichen Hinweisen und Ratschlägen zur Seite. Unser Vermögenslexikon hilft dabei gerade Laien der Finanzbranche, im Dickicht der vielen Fachbegriffe den Überblick zu behalten und bei den verschiedenen Anlageprodukten ohne Probleme mitreden zu können. Lernen Sie über unsere Verzeichnisse eine Vielzahl von in Deutschland tätigen Banken und Finanzdienstleistern kennen, die Ihnen beim Aufbau sowie bei der Verwaltung Ihres Vermögens helfen können. Und sollte dies noch nicht reichen, stehen wir Ihnen gerne per Mailformular oder Telefon zur Verfügung.
 
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Vermögensverwaltung und Vermögensberatung



Besonders bei größeren Vermögen, in der Regel jenseits von 100.000 Euro Anlagekapital, betreut man gerne eine Vermögensberatung oder eine Vermögensverwaltung damit, sich um die Anlage des Kapitals zu kümmern. Als Anleger selber hat man nur selten die Zeit oder auch die Lust, sich um die Verwaltung seines Kapitals zu kümmern. Generell gibt es im Bereich der Vermögensverwaltung und der Vermögensberatung für den Anleger zwei wichtige Aspekte. Das ist auf der einen Seite natürlich die Qualität und fachliche Kompetenz der Beratung/Verwaltung und auf der anderen Seite die Kosten, welche durch die Inanspruchnahme der Vermögensberatung oder der Vermögensverwaltung entstehen. Aus diesem Grunde sollte man sich als Anleger zuerst einmal überlegen, ob man eine Vermögensverwaltung oder eine Vermögensberatung in Anspruch nehmen möchte. Denn auch wenn im allgemeinen Sprachgebrauch inhaltlich beide Begriffe gleichermaßen verwendet werden, handelt es sich hier doch um zwei verschiedene Systeme, was den Umgang mit dem Vermögen des Anlegers betrifft. Der Hauptunterschied besteht sicherlich im Umfang und wie weitreichend die Entscheidungsfreiheit des Vermögensberaters ist, auf welche Art das Kapital des Anlegers investiert werden soll.

Die Vermögensberatung als eine mögliche Alternative



Wie der Name bereits ein wenig aussagt, steht bei der Vermögensberatung die Beratung des Anlegers im Vordergrund. Daher wird dieses „System“ oftmals dann von vermögenden Anlegern genutzt, wenn man sich zwar von kompetenter Seite aus beraten lassen möchte, die Entscheidung darüber, welche Geldanlagen im Endeffekt genutzt werden aber selber treffen möchte. Eine solche Vermögensberatung kann entweder einmalig stattfinden, viele Kunden möchten aber auch auf Dauer in dieser Weise betreut und beraten werden. Hinsichtlich der Kosten für den vermögenden Kunden ist es hier meistens so, dass zum einen für die Beratung als solche ein bestimmter Betrag gezahlt werden muss, wobei es sich in der Regel um eine Pauschale handelt. Zum anderen fällt zudem eine Provision an, wenn im Zuge der Vermögensberatung ein bestimmtes Finanzprodukt direkt vom Berater „verkauft“ wird. In diesem Punkt besteht allerdings häufig auch eine deutliche Kritik an der Anlage- und Vermögensberatung, nämlich dorthin gehend, dass eben aufgrund der Provision, welche der Berater bekommt, nicht mehr objektiv genug beraten wird. Denn der Vermögensberater ist natürlich vor allen Dingen daran interessiert ein Produkt zu verkaufen, für dessen Abschluss er eine sehr gute Provision erhält. Die Wünsche und der Bedarf des Anlegers werden daher leider immer öfter nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt.

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Honorarberatung – Die neue Art der Anlage- und Vermögensberatung?



Genau das zuvor geschilderte Problem der mitunter nicht mehr objektiven Beratung aufgrund der Provisionen und Zusammenarbeit der Vermögensberater mit bestimmten Gesellschaften aus dem Versicherungs- oder Fondsbereich möchte eine recht neue Form der Vermögensberatung lösen – die Honorarberatung. Der grundlegende Unterschied der Honorarberatung zur bisherigen Anlageberatung besteht darin, dass der Anleger keine produktspezifische Provision mehr zahlen muss. Bislang ist es in der Praxis so, dass der Berater eine Provision von beispielsweise einem Prozent erhält, wenn er den Fonds XY verkauft und eine Provision von zwei Prozent, falls er dem Anleger das Zertifikat YZ verkauft. Diese Form der Provisionszahlung, die zum größten Teil dem Kapital des Anlegers entnommen wird, hat zum einen den Nachteil, dass der Anleger oftmals eine recht hohe Provision zahlen muss und zum anderen, dass er nicht immer optimal oder sogar falsch beraten wird. Bei der Honorarberatung ist das jedoch anders, denn im Rahmen dieser Beratung zahlt der Anleger der Vermögens- und Anlageberater eine festen Betrag für die Beratung. Dieses Honorar wird vor Beginn der Beratung vereinbart. Auf diese Art und Weise ist gewährleistet, dass der Berater nicht mehr „In Versuchung“ gerät, dem Anleger Finanzprodukte zu empfehlen bzw. zu verkaufen, für welche der Berater zwar eine hohe Provision bekommt, die aber mitunter für den Anleger nicht die beste Art der Geldanlage darstellen. Der Trend hin zur Honorarberatung als Vermögensberatung wird sich auf jeden Fall in den nächsten Jahren verstärken und immer mehr Interesse gerade bei den vermögenden Kunden wecken.

Die Vermögensverwaltung als umfassende Alternative



Möchte man als vermögender Anleger nicht nur eine Beratung haben, auf welche Weise man sein Kapital am besten anlegen sollte, sondern möchte man auch die komplette Verwaltung des Vermögens in kompetente Hände legen, dann ist die Vermögensverwaltung als weiteres System sicherlich die beste Alternative. Die Vermögensverwaltung ist vor allen Dingen für Anleger geeignet, die sich nicht selber um die Vermehrung ihres Vermögens kümmern möchten. Während der Berater im Rahmen der Vermögensberatung lediglich Anlagevorschläge unterbreitet, entscheidet der Vermögensverwalter in der Regel innerhalb bestimmter Vorgaben seitens des Kunden eigenständig, in welche Finanzprodukte das Kapital des Kunden investiert wird. Vereinfacht gesagt bedeutet das, der Anleger beauftragt eine Vermögensverwaltung mit den Worten: „Hier habe ich 100.000 Euro, die möglichst rentabel mit einer gewissen Sicherheit angelegt werden sollen“. Der Anleger möchte hier also weder eine Beratung haben, noch sich selber darum kümmern, in welche Produkte das Kapital konkret angelegt wird.

Wie weitreichend die Entscheidungsfreiheit des Vermögensverwalters im Einzelfall ist, muss natürlich individuell festgelegt werden. Das Ergebnis wird dann in der Regel im Rahmen eines Vermögensverwaltungs-Vertrages schriftlich fixiert. So überlassen manche vermögenden Privatkunden dem Vermögensberater zum Beispiel die völlige Entscheidungsfreiheit, auf welche Art und Weise das Kapital angelegt werden soll. Die Rentabilität ist natürlich ohnehin immer eine Vorgabe, die nicht wirklich explizit erwähnt werden muss. Andere Anleger machen auch Vorgaben in der Hinsicht, dass das Kapital so angelegt werden soll, dass keine größeren Verluste als 10 Prozent entstehen dürfen (als Beispiel). Wiederum andere Kunden geben ganz konkrete Vorgaben, indem zum Beispiel festgelegt wird, dass das vorhandene Vermögen nur in Aktienfonds und in europäische Aktien angelegt werden darf. Die konkrete Auswahl obliegt dann wiederum dem Vermögensverwalter. Bei der Vermögensverwaltung ist es übrigens oftmals so geregelt wie bei der Honorarberatung als Vermögensberatung, nämlich dass der Kunde eine feste Pauschale pro Jahr für die Vermögensveraltung zahlt.
 
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