Vermögensverwaltung und Vermögensberatung
Besonders bei größeren Vermögen, in der Regel jenseits von 100.000 Euro
Anlagekapital, betreut man gerne eine Vermögensberatung oder eine
Vermögensverwaltung damit, sich um die Anlage des Kapitals zu kümmern. Als
Anleger selber hat man nur selten die Zeit oder auch die Lust, sich um die
Verwaltung seines Kapitals zu kümmern. Generell gibt es im Bereich der
Vermögensverwaltung und der Vermögensberatung für den Anleger zwei wichtige
Aspekte. Das ist auf der einen Seite natürlich die Qualität und fachliche
Kompetenz der Beratung/Verwaltung und auf der anderen Seite die Kosten,
welche durch die Inanspruchnahme der Vermögensberatung oder der
Vermögensverwaltung entstehen. Aus diesem Grunde sollte man sich als Anleger
zuerst einmal überlegen, ob man eine Vermögensverwaltung oder eine
Vermögensberatung in Anspruch nehmen möchte. Denn auch wenn im allgemeinen
Sprachgebrauch inhaltlich beide Begriffe gleichermaßen verwendet werden,
handelt es sich hier doch um zwei verschiedene Systeme, was den Umgang mit
dem Vermögen des Anlegers betrifft. Der Hauptunterschied besteht sicherlich
im Umfang und wie weitreichend die Entscheidungsfreiheit des
Vermögensberaters ist, auf welche Art das Kapital des Anlegers investiert
werden soll.
Die Vermögensberatung als eine mögliche Alternative
Wie der Name bereits ein wenig aussagt, steht bei der Vermögensberatung die
Beratung des Anlegers im Vordergrund. Daher wird dieses „System“ oftmals
dann von vermögenden Anlegern genutzt, wenn man sich zwar von kompetenter
Seite aus beraten lassen möchte, die Entscheidung darüber, welche
Geldanlagen im Endeffekt genutzt werden aber selber treffen möchte. Eine
solche Vermögensberatung kann entweder einmalig stattfinden, viele Kunden
möchten aber auch auf Dauer in dieser Weise betreut und beraten werden.
Hinsichtlich der Kosten für den vermögenden Kunden ist es hier meistens so,
dass zum einen für die Beratung als solche ein bestimmter Betrag gezahlt
werden muss, wobei es sich in der Regel um eine Pauschale handelt. Zum
anderen fällt zudem eine Provision an, wenn im Zuge der Vermögensberatung
ein bestimmtes Finanzprodukt direkt vom Berater „verkauft“ wird. In diesem
Punkt besteht allerdings häufig auch eine deutliche Kritik an der Anlage-
und Vermögensberatung, nämlich dorthin gehend, dass eben aufgrund der
Provision, welche der Berater bekommt, nicht mehr objektiv genug beraten
wird. Denn der Vermögensberater ist natürlich vor allen Dingen daran
interessiert ein Produkt zu verkaufen, für dessen Abschluss er eine sehr
gute Provision erhält. Die Wünsche und der Bedarf des Anlegers werden daher
leider immer öfter nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt.
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Honorarberatung – Die neue Art der Anlage- und Vermögensberatung?
Genau das zuvor geschilderte Problem der mitunter nicht mehr objektiven
Beratung aufgrund der Provisionen und Zusammenarbeit der Vermögensberater
mit bestimmten Gesellschaften aus dem Versicherungs- oder Fondsbereich
möchte eine recht neue Form der Vermögensberatung lösen – die
Honorarberatung. Der grundlegende Unterschied der Honorarberatung zur
bisherigen Anlageberatung besteht darin, dass der Anleger keine
produktspezifische Provision mehr zahlen muss. Bislang ist es in der Praxis
so, dass der Berater eine Provision von beispielsweise einem Prozent erhält,
wenn er den Fonds XY verkauft und eine Provision von zwei Prozent, falls er
dem Anleger das Zertifikat YZ verkauft. Diese Form der Provisionszahlung,
die zum größten Teil dem Kapital des Anlegers entnommen wird, hat zum einen
den Nachteil, dass der Anleger oftmals eine recht hohe Provision zahlen muss
und zum anderen, dass er nicht immer optimal oder sogar falsch beraten wird.
Bei der Honorarberatung ist das jedoch anders, denn im Rahmen dieser
Beratung zahlt der Anleger der Vermögens- und Anlageberater eine festen
Betrag für die Beratung. Dieses Honorar wird vor Beginn der Beratung
vereinbart. Auf diese Art und Weise ist gewährleistet, dass der Berater
nicht mehr „In Versuchung“ gerät, dem Anleger Finanzprodukte zu empfehlen
bzw. zu verkaufen, für welche der Berater zwar eine hohe Provision bekommt,
die aber mitunter für den Anleger nicht die beste Art der Geldanlage
darstellen. Der Trend hin zur Honorarberatung als Vermögensberatung wird
sich auf jeden Fall in den nächsten Jahren verstärken und immer mehr
Interesse gerade bei den vermögenden Kunden wecken.
Die Vermögensverwaltung als umfassende Alternative
Möchte man als vermögender Anleger nicht nur eine Beratung haben, auf welche
Weise man sein Kapital am besten anlegen sollte, sondern möchte man auch die
komplette Verwaltung des Vermögens in kompetente Hände legen, dann ist die
Vermögensverwaltung als weiteres System sicherlich die beste Alternative.
Die Vermögensverwaltung ist vor allen Dingen für Anleger geeignet, die sich
nicht selber um die Vermehrung ihres Vermögens kümmern möchten. Während der
Berater im Rahmen der Vermögensberatung lediglich Anlagevorschläge
unterbreitet, entscheidet der Vermögensverwalter in der Regel innerhalb
bestimmter Vorgaben seitens des Kunden eigenständig, in welche
Finanzprodukte das Kapital des Kunden investiert wird. Vereinfacht gesagt
bedeutet das, der Anleger beauftragt eine Vermögensverwaltung mit den
Worten: „Hier habe ich 100.000 Euro, die möglichst rentabel mit einer
gewissen Sicherheit angelegt werden sollen“. Der Anleger möchte hier also
weder eine Beratung haben, noch sich selber darum kümmern, in welche
Produkte das Kapital konkret angelegt wird.
Wie weitreichend die Entscheidungsfreiheit des Vermögensverwalters im
Einzelfall ist, muss natürlich individuell festgelegt werden. Das Ergebnis
wird dann in der Regel im Rahmen eines Vermögensverwaltungs-Vertrages
schriftlich fixiert. So überlassen manche vermögenden Privatkunden dem
Vermögensberater zum Beispiel die völlige Entscheidungsfreiheit, auf welche
Art und Weise das Kapital angelegt werden soll. Die Rentabilität ist
natürlich ohnehin immer eine Vorgabe, die nicht wirklich explizit erwähnt
werden muss. Andere Anleger machen auch Vorgaben in der Hinsicht, dass das
Kapital so angelegt werden soll, dass keine größeren Verluste als 10 Prozent
entstehen dürfen (als Beispiel). Wiederum andere Kunden geben ganz konkrete
Vorgaben, indem zum Beispiel festgelegt wird, dass das vorhandene Vermögen
nur in Aktienfonds und in europäische Aktien angelegt werden darf. Die
konkrete Auswahl obliegt dann wiederum dem Vermögensverwalter. Bei der
Vermögensverwaltung ist es übrigens oftmals so geregelt wie bei der
Honorarberatung als Vermögensberatung, nämlich dass der Kunde eine feste
Pauschale pro Jahr für die Vermögensveraltung zahlt.